
Fragen und Antworten
- Frage
- Muss ich einen Gewerbeschein als Erotikcallerin, Webcamgirl oder Chatagent haben?
- Antwort
- Ja! Du bist als Erotikcallerin, Webcamgirl oder Chatagent grundsätzlich ein freier Mitarbeiter.
- Frage
- Bin ich als Erotikcallerin, Webcamgirl oder Chatagent an Arbeitszeiten gebunden?
- Antwort
- Im Regelfall bist du völlig frei in deiner Arbeitszeit. Jedoch gibt es häufig Dienstpläne auf denen du dich eintragen musst. Wann du arbeitest entscheidest aber grundsätzlich du selbst.
- Frage
- Kann ich den Vetrag mit Lustmäuse jederzeit kündigen?
- Antwort
- Selbstverständlich kannst du Verträge mit uns als Erotikcallerin, Webcamgirl oder Chatagent jederzeit kündigen. Es gibt keine Vetragslaufzeiten.
