Telefonsex Job


Fragen und Antworten

Frage
Muss ich einen Gewerbeschein als Erotikcallerin, Webcamgirl oder Chatagent haben?
Antwort
Ja! Du bist als Erotikcallerin, Webcamgirl oder Chatagent grundsätzlich ein freier Mitarbeiter.
Frage
Bin ich als Erotikcallerin, Webcamgirl oder Chatagent an Arbeitszeiten gebunden?
Antwort
Im Regelfall bist du völlig frei in deiner Arbeitszeit. Jedoch gibt es häufig Dienstpläne auf denen du dich eintragen musst. Wann du arbeitest entscheidest aber grundsätzlich du selbst.
Frage
Kann ich den Vetrag mit Lustmäuse jederzeit kündigen?
Antwort
Selbstverständlich kannst du Verträge mit uns als Erotikcallerin, Webcamgirl oder Chatagent jederzeit kündigen. Es gibt keine Vetragslaufzeiten.
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Telefonsex Job

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Die Bewerbung und ein anschließendes Arbeitsverhältnis ist mit keinen Kosten verbunden.


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  • Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Agentur Lustmäuse Ihre Bewerbung auch an Partneragenturen weiterleitet.